Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KJMAES

KJMAES

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31215/1#abs-1 (1) Diese Satzung konkretisiert den Anspruch der Mitglieder der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nach § 14 Absatz 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) auf Ersatz der notwendigen Aufwendungen und Auslagen bei der Ausübung ihres Ehrenamtes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31215/1#abs-2 (2) Diese Satzung regelt auch die Zahlung von Sitzungsgeld und die Erstattung von Reisekosten für Prüfgruppenmitglieder, die nicht aus dem Kreis der Landesmedienanstalten entsandt werden.

§ 2