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Bekanntmachung des Staatsvertrages und einer Dienstleistungsvereinbarung zum Zwecke der …

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Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen2 Fassungen

Bekanntmachung

des Staatsvertrages und einer Dienstleistungsvereinbarung

zum Zwecke der Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten

Vollstreckungsportals der Länder

Vom 19. März 2013

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2013 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag und einer Dienstleistungsvereinbarung zum Zwecke der Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Vollstreckungsportals der Länder zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gemäß § 8 gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 19. März 2013

Die Ministerpräsidentin

des Landes Nordrhein-Westfalen

Hannelore K r a f t

Staatsvertrag

über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung

und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung

zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Justizminister,

der Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,

das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister, dieser vertreten durch den Senator für Justiz und Verbraucherschutz,

das Land Brandenburg, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Justizminister,

die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Senator für Justiz und Verfassung,

die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat,

das Land Hessen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Justiz, Integration und Europa,

das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Justizministerin,

das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Justizminister,

das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister der Justiz und für Verbraucherschutz,

das Saarland, vertreten durch die Ministerpräsidentin, diese vertreten durch die Ministerin der Justiz,

der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister der Justiz und für Europa,

das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Ministerin für Justiz und Gleichstellung,

das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa,

der Freistaat Thüringen, vertreten durch die Ministerpräsidentin, diese vertreten durch den Justizminister,

und

das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerpräsidentin, diese vertreten durch den Justizminister,

schließen vorbehaltlich der Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe folgenden Staatsvertrag:

§ 1