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Bekanntmachung des Staatsvertrages und einer Dienstleistungsvereinbarung zum Zwecke der …Volltext
Stand: 26.08.2026
Bekanntmachung
des Staatsvertrages und einer Dienstleistungsvereinbarung
zum Zwecke der Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten
Vollstreckungsportals der Länder
Vom 19. März 2013
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2013 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag und einer Dienstleistungsvereinbarung zum Zwecke der Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Vollstreckungsportals der Länder zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens wird gemäß § 8 gesondert bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 19. März 2013
Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hannelore K r a f t
Staatsvertrag
über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung
und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung
zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Justizminister,
der Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister, dieser vertreten durch den Senator für Justiz und Verbraucherschutz,
das Land Brandenburg, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Justizminister,
die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Senator für Justiz und Verfassung,
die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat,
das Land Hessen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Justiz, Integration und Europa,
das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Justizministerin,
das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Justizminister,
das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister der Justiz und für Verbraucherschutz,
das Saarland, vertreten durch die Ministerpräsidentin, diese vertreten durch die Ministerin der Justiz,
der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister der Justiz und für Europa,
das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Ministerin für Justiz und Gleichstellung,
das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa,
der Freistaat Thüringen, vertreten durch die Ministerpräsidentin, diese vertreten durch den Justizminister,
und
das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerpräsidentin, diese vertreten durch den Justizminister,
schließen vorbehaltlich der Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe folgenden Staatsvertrag: