Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Vom 29. Juni 2012

Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der …

§ 2 Zweck und Umfang

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30664/2#abs-1 (1) Ersatz von Reisekosten für Reisen im Sinne des § 1 wird als Entschädigung für den durch die Reise verursachten Mehraufwand nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30664/2#abs-2 (2) Ersatz von Reisekosten besteht regelmäßig aus

- Fahrkosten und Fahrkostenentschädigung (§ 3),

- Sitzungsgeld (§ 4),

- Übernachtungsgeld (§ 5),

- Nebenkostenerstattung (§ 6).

§ 1 § 3