Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Vom 29. Juni 2012
Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der …§ 2 Zweck und Umfang
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30664/2#abs-1 (1) Ersatz von Reisekosten für Reisen im Sinne des § 1 wird als Entschädigung für den durch die Reise verursachten Mehraufwand nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30664/2#abs-2 (2) Ersatz von Reisekosten besteht regelmäßig aus
- Fahrkosten und Fahrkostenentschädigung (§ 3),
- Sitzungsgeld (§ 4),
- Übernachtungsgeld (§ 5),
- Nebenkostenerstattung (§ 6).