Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Vom 29. Juni 2012
Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der …§ 6 Nebenkostenerstattung
Stand: 26.08.2026
Sonstige im Zusammenhang mit Reisen im Sinne dieser Satzung entstehende notwendige Auslagen, die nicht nach den §§ 3 bis 5 zu erstatten sind, werden auf Nachweis entsprechend den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes NRW erstattet.