Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Vom 29. Juni 2012
Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der …§ 4 Sitzungsgeld
Stand: 26.08.2026
Die Mitglieder der Medienkommission erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung der Medienkommission und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der Regelung in § 99 Absatz 2 LMG NRW.