Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Vom 29. Juni 2012

Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der …

§ 4 Sitzungsgeld

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Mitglieder der Medienkommission erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung der Medienkommission und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der Regelung in § 99 Absatz 2 LMG NRW.

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