Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den LWL-Förderschulen

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen …

§ 13 Verfahren

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zum Zwecke der Erhebung der Elternbeiträge nach dieser Satzung teilen die jeweils eingesetzten Träger der OGS dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Schulträger die Namen und Anschriften der Eltern bzw. der Personen, die nach § 5 an die Stelle der Eltern treten, unverzüglich mit.

§ 12 § 14