Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den LWL-Förderschulen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen …§ 5 Beitragspflicht
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30654/5#abs-1 (1) Beitragspflichtig sind die Eltern oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30654/5#abs-2 (2) Wird bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommenssteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten die Personen, die diese Leistungen erhalten, an die Stelle der Eltern.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30654/5#abs-3 (3) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.