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§ 13 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen … (Nordrhein-Westfalen) — Verfahren

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den LWL-Förderschulen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.08.2012 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zum Zwecke der Erhebung der Elternbeiträge nach dieser Satzung teilen die jeweils eingesetzten Träger der OGS dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Schulträger die Namen und Anschriften der Eltern bzw. der Personen, die nach § 5 an die Stelle der Eltern treten, unverzüglich mit.