Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den LWL-Förderschulen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen …§ 12 Fälligkeit und Zahlung der Elternbeiträge
Stand: 26.08.2026
Die Elternbeiträge sind ab Betreuungsbeginn monatlich im Voraus, jeweils zum 1. eines Monats durch Bankeinzugsverfahren zu entrichten. Die Beiträge werden stets als volle Monatsbeiträge erhoben, unabhängig von An- und Abwesenheitszeiten des Kindes sowie Schließzeiten, Ferien oder ähnlichem. In begründeten Ausnahmefällen und auf Antrag können andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.