Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Stärkungspaktgesetz
Stärkungspaktgesetz§ 13 Inkrafttreten, Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 in Kraft. Die Landesregierung überprüft für die gemäß § 3 und § 4 teilnehmenden Gemeinden bis zum Ablauf des Jahres 2016 die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag über das Ergebnis. Für die gemäß § 12 teilnehmenden Gemeinden wird zum 31. Dezember 2019 der bisherige Erfolg des Programms insbesondere im Hinblick auf die Zielerreichung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden evaluiert.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Finanzminister
Der Minister
für Inneres und Kommunales