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Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

§ 2 Aufgabe

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Aufgabe des „LVR-Verbundes Heilpädagogischer Hilfen“ mit seinen drei Einrichtungen ist die umfassende Beratung, Förderung, Betreuung sowie ambulante und stationäre Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung gemäß den Prinzipien: Normalität, Individualität, Integration und Inklusion.

§ 1 § 3