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Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

§ 1 Rechtsnatur und Name

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der LVR (Landschaftsverband Rheinland) führt unter den Namen

„LVR-HPH-Netz Niederrhein

LVR-HPH-Netz Ost

LVR-HPH-Netz West“

drei wirtschaftlich und organisatorisch eigenständige Einrichtungen, die wie Eigenbetriebe geführt werden und gemeinsam den „LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen“ bilden.

§ 2