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§ 2 NW_30275 (Nordrhein-Westfalen) — Aufgabe

Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Aufgabe des „LVR-Verbundes Heilpädagogischer Hilfen“ mit seinen drei Einrichtungen ist die umfassende Beratung, Förderung, Betreuung sowie ambulante und stationäre Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung gemäß den Prinzipien: Normalität, Individualität, Integration und Inklusion.