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Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

§ 3 Zusammenarbeit des LVR-Verbundes Heilpädagogischer Hilfen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Einrichtungen des LVR- Verbundes Heilpädagogischer Hilfen arbeiten bei einrichtungsübergreifenden Aufgaben zusammen mit dem Ziel, die fachlichen und ökonomischen Synergiepotenziale optimal zu nutzen und ein gleichmäßiges, qualitativ hochwertiges Leistungsangebot einschließlich der dazu notwendigen Differenzierung und Spezialisierung zu etablieren. Die strategisch-betriebswirtschaftliche und -leistungsbezogene Steuerung des LVR-Verbundes Heilpädagogischer Hilfen obliegt der Direktorin bzw. dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland im Rahmen der politischen Vorgaben.

§ 2 § 4