Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von …

§ 8 Örtliche Zuständigkeit

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Örtlich zuständig für die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Stelle, wenn die Prüfungsbewerberin/der Prüfungsbewerber

1. ihren/seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat oder

2. ihren/seinen Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen hat.

3. Prüfungsbewerberinnen/Prüfungsbewerber aus anderen Bundesländern fallen erst unter die örtliche Zuständigkeit, wenn die schriftliche Zustimmung zur Teilnahme an der Fortbildungsprüfung in Nordrhein-Westfalen von der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Stelle vorliegt.

§ 7 § 9