Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen
Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss …§ 9 Anmeldung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30067/9#abs-1 (1) Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung hat schriftlich auf den von der zuständigen Stelle vorgesehenen Vordrucken unter Beachtung der Anmeldefrist bei dieser oder der Fortbildungseinrichtung zu erfolgen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30067/9#abs-2 (2) Der Anmeldung sind beizufügen
a) Angaben zur Person,
b) Angaben über die in § 1 Abs. 2 und § 10 Prüfungsordnung genannten Voraussetzungen.