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§ 12 NW_30067 (Nordrhein-Westfalen) — Prüfungsinhalt und Gliederung der Fortbildungsprüfung

Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Inhalte der Prüfung und die Gliederung der Fortbildungsprüfung richten sich nach §§ 3 bis 9 der Prüfungsverordnung.