Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen

Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss …

§ 11 Prüfungsgebühr

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für die Fortbildungsprüfung werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

III. Abschnitt

Durchführung der Fortbildungsprüfung

§ 10 § 12