Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen

Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss …

§ 13 Prüfungsaufgaben

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen und Vorschläge der Fortbildungsinstitute die Prüfungsaufgaben sowie Lösungs- und Bewertungshinweise und die zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel.

§ 12 § 14