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§ 8 NW_29930 (Nordrhein-Westfalen) — Ausbildungsziel

OBAS

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der für den Beruf der Lehrkraft erforderlichen Kompetenzen, wie sie in § 1 der OVP konkretisiert werden.