Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes …§ 17 Jahresabschluss
Stand: 26.08.2026
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und über den Direktor/die Direktorin des Landschaftsverbandes dem Ausschuss LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde vorzulegen.