Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes …

§ 17 Jahresabschluss

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und über den Direktor/die Direktorin des Landschaftsverbandes dem Ausschuss LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde vorzulegen.

§ 16 § 18