Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und über den Direktor/die Direktorin des Landschaftsverbandes dem Ausschuss LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde vorzulegen.