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§ 17 NW_29849 (Nordrhein-Westfalen) — Jahresabschluss

Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und über den Direktor/die Direktorin des Landschaftsverbandes dem Ausschuss LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde vorzulegen.