Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ökokonto VO
Ökokonto VO§ 10 Verhältnis zum Baurecht
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29583/10#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt nicht für Maßnahmen zum Ausgleich im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung nach § 1a Abs. 3, § 9 Abs. 1a und § 135a BauGB. Im Außenbereich nach § 35 BauGB sowie für Bebauungspläne, soweit sie eine Planfeststellung ersetzen, bleibt die Geltung dieser Verordnung unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29583/10#abs-2 (2) Kompensationsmaßnahmen eines Ökokontos nach § 16 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes können für die Ausgleichsverpflichtung gemäß § 1a BauGB durch die Gemeinde in Anspruch genommen werden. Die untere Naturschutzbehörde äußert sich hierzu im Rahmen ihrer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB.