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Ökokonto VO

§ 10 Verhältnis zum Baurecht

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29583/10#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt nicht für Maßnahmen zum Ausgleich im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung nach § 1a Abs. 3, § 9 Abs. 1a und § 135a BauGB. Im Außenbereich nach § 35 BauGB sowie für Bebauungspläne, soweit sie eine Planfeststellung ersetzen, bleibt die Geltung dieser Verordnung unberührt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29583/10#abs-2 (2) Kompensationsmaßnahmen eines Ökokontos nach § 16 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes können für die Ausgleichsverpflichtung gemäß § 1a BauGB durch die Gemeinde in Anspruch genommen werden. Die untere Naturschutzbehörde äußert sich hierzu im Rahmen ihrer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB.

§ 9 § 11