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SOLAS-Ausführungsvereinbarung§ 4
Stand: 26.08.2026
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie kann der Wasserschutzpolizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des § 1 Ermittlungs- und Vollzugsaufträge erteilen. Für die Art der Ausführung des Auftrags ist alleine die Wasserschutzpolizei des Landes Nordrhein-Westfalen verantwortlich.