Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land …

Art 3 Bestimmung des elektronischen Auskunftsystems

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29309/3#abs-1 (1) Das Land Sachsen-Anhalt bestimmt das Registerportal als das länderübergreifende, zentrale elektronische Informations- und Kommunikationssystem im Sinne von § 10 des Handelsgesetzbuches, über das die Bekanntmachung der Eintragungen erfolgt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29309/3#abs-2 (2) Die Registerbekanntmachungen der Amtsgerichte werden zur Veröffentlichung an das Land Nordrhein-Westfalen übermittelt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29309/3#abs-3 (3) Die Veröffentlichung erfolgt unverzüglich nach dem Eingang der übermittelten Daten.

Art 2 Art 4