Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betriebssatzung für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Betriebssatzung für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes …§ 12 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29121/12#abs-1 (1) Der Betrieb ist finanzwirtschaftlich als Sondervermögen zu verwalten und nachzuweisen. Auf die Erhaltung des Sondervermögens ist Bedacht zu nehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29121/12#abs-2 (2) Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29121/12#abs-3 (3) Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen gelten die Vorschriften der §§ 9 – 26 der Eigenbetriebsverordnung entsprechend.