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Betriebssatzung für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes …

§ 12 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29121/12#abs-1 (1) Der Betrieb ist finanzwirtschaftlich als Sondervermögen zu verwalten und nachzuweisen. Auf die Erhaltung des Sondervermögens ist Bedacht zu nehmen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29121/12#abs-2 (2) Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29121/12#abs-3 (3) Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen gelten die Vorschriften der §§ 9 – 26 der Eigenbetriebsverordnung entsprechend.

§ 11 § 13