nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 NW_28948 (Nordrhein-Westfalen) — Berufskolleg

VO zu § 96 Abs. 5 SchulG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Für die Berufskollegs werden für die einzelnen Bildungsgänge folgende Durchschnittsbeträge festgesetzt:

1.

Berufsschule

Fachklassen duales System

- grundsätzlich

- Stufenausbildung

- neugeordnete Berufe

- Ausbildungsvorbereitung Teilzeit

- Ausbildungsvorbereitung Vollzeit

bis zu 99 Euro,

bis zu 150 Euro,

bis zu 150 Euro,

bis zu 69 Euro,

bis zu 102 Euro,

2.

Berufsfachschule

- einjährig

- zweijährig

- dreijährig

bis zu 141 Euro,

bis zu 213 Euro,

bis zu 303 Euro,

3.

Fachoberschule

bis zu 195 Euro,

4.

Fachschule

- Aufbaubildungsgang

bis zu 291 Euro,

bis zu 78 Euro,

5.

Lehrgänge

bis zu 78 Euro.

(2) Für Bildungsgänge, die neben einer beruflichen Qualifikation den Erwerb eines allgemein bildenden Abschlusses der Sekundarstufe II ermöglichen, wird ein zusätzlicher Betrag bis zu 141 Euro festgesetzt.