Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GO NRW
GO NRW§ 32 Treupflicht
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/32#abs-1 (1) Inhaber eines Ehrenamts haben eine besondere Treupflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche anderer gegen die Gemeinde nicht geltend machen, es sei denn, daß sie als gesetzliche Vertreter handeln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/32#abs-2 (2) Absatz 1 gilt auch für ehrenamtlich Tätige, wenn der Auftrag mit den Aufgaben ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in Zusammenhang steht. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet bei den vom Rat zu ehrenamtlicher Tätigkeit Berufenen der Rat, im übrigen der Bürgermeister.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 32 GO NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 15.09.2015 – 15 A 1961/13Reichweite der Treuepflicht eines Ratsmitglieds; Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage für Rügen durch den Rat Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- VG Münster, 23.01.2014 – 7 K 1808/11
- VG Gelsenkirchen, 21.03.2011 – 6 L 76/11
- VG Düsseldorf, 06.12.2011 – 1 K 574/11Zitiert von 6
- OVG NRW, 02.05.2006 – 15 A 817/04Kommunalverfassungsstreit: Keine Verletzung organschaftlicher Rechte durch Ratsbeschluss über Sparkassenfusion Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 58
- OVG NRW, 02.06.2005 – 1 A 2271/03.PVLZitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 GO NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.