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GO NRW§ 57 Bildung von Ausschüssen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/57#abs-1 (1) Der Rat kann Ausschüsse bilden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/57#abs-2 (2) In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuß, ein Finanzausschuß und ein Rechnungsprüfungsausschuß gebildet werden. Der Rat kann beschließen, daß die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuß wahrgenommen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/57#abs-3 (3) Den Vorsitz im Hauptausschuß führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuß. Der Hauptausschuß wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/57#abs-4 (4) Der Rat kann für die Arbeit der Ausschüsse allgemeine Richtlinien aufstellen. Beschlüsse von Ausschüssen mit Entscheidungsbefugnis können erst durchgeführt werden, wenn innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist weder vom Bürgermeister noch von einem Fünftel der Ausschußmitglieder Einspruch eingelegt worden ist. Über den Einspruch entscheidet der Rat. § 54 Abs. 3 bleibt unberührt.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 57 GO NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 24.11.2017 – 15 A 2331/15Festsetzung der Größe und Besetzung eines Haupt- und Finanzausschusses; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- VG Arnsberg, 05.12.2019 – 12 K 7751/17Zitiert von 3
- VG Arnsberg, 17.02.2014 – 5 K 1205/13Zitiert von 8
- VG Gelsenkirchen, 25.10.2012 – 5 K 1137/12Rechtmäßigkeit der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zur Haushaltskonsolidierung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- OVG NRW, 17.10.2003 – 15 B 1798/03Zitiert von 5
- VG Köln, 16.08.2002 – 4 K 1682/00
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 19.08.2026 – 1 L 1763/26Kommunalverfassungsstreit: Begrenzung der Anzahl sachkundiger B3rger in den Aussch%cssen eines Rates Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 29.05.2026 – 15 A 1813/23
- VG Aachen, 28.11.2025 – 7 L 1050/25Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 57 GO NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.