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Ausgleichszahlungsverordnung Vorgriffsstunde§ 4 In-Kraft-Treten, Überprüfung der Auswirkungen der Verordnung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28730/4#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28730/4#abs-2 (2) Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder überprüft die Auswirkungen dieser Verordnung und unterrichtet das Kabinett bis spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2010 über das Ergebnis der Überprüfung.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Innenminister
Der Finanzminister
Die Ministerin
für Schule, Jugend und Kinder