Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 837

Verordnung über den finanziellen Ausgleich von Vorgriffsstunden nach der Verordnung zur Ausführung des § 5 Schulfinanzgesetz

4 Normen · Ausgangsfassung vom 08.06.2004 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Anspruchsvoraussetzungen
  4. § 3 Entstehung, Fälligkeit und Höhe des Anspruchs
  5. § 4 In-Kraft-Treten, Überprüfung der Auswirkungen der Verordnung

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    08.12.2009 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.12.2009, Artikel 31

    GV. NRW. S. 837

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).