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BürgerentscheidDVO

§ 2 Erleichterung für Menschen mit Behinderungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen1 Entscheidung

Bei der Vorbereitung und der Durchführung der Abstimmung sind die Maßgaben der §§ 32 Abs. 6, 34a und 41 der Kommunalwahlordnung zu beachten.

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