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PolG NRW§ 44 Verwahrung
Stand: 13.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/44#abs-1 (1) Sichergestellte Sachen sind in Verwahrung zu nehmen. Lässt die Beschaffenheit der Sachen das nicht zu oder erscheint die Verwahrung bei der Polizei unzweckmäßig, sind die Sachen auf andere geeignete Weise aufzubewahren oder zu sichern. In diesem Falle kann die Verwahrung auch einem Dritten übertragen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/44#abs-2 (2) Der betroffenen Person ist eine Bescheinigung auszustellen, die den Grund der Sicherstellung erkennen lässt und die sichergestellten Sachen bezeichnet. Kann nach den Umständen des Falles eine Bescheinigung nicht ausgestellt werden, so ist über die Sicherstellung eine Niederschrift aufzunehmen, die auch erkennen lässt, warum eine Bescheinigung nicht ausgestellt worden ist. Der Eigentümer oder der rechtmäßige Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist unverzüglich zu unterrichten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/44#abs-3 (3) Wird eine sichergestellte Sache verwahrt, so hat die Polizei nach Möglichkeit Wertminderungen vorzubeugen. Das gilt nicht, wenn die Sache durch den Dritten auf Verlangen einer berechtigten Person verwahrt wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/44#abs-4 (4) Die verwahrten Sachen sind zu verzeichnen und so zu kennzeichnen, dass Verwechselungen vermieden werden.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 44 PolG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Arnsberg, 27.03.2013 – 9 K 492/12Zitiert von 2
- VG Köln, 15.04.2026 – 20 K 6851/24
- VG Köln, 15.04.2026 – 20 K 3976/24
- VG Aachen, 30.08.2006 – 6 K 1664/05Zitiert von 1
- VG Münster, 17.03.2023 – 1 L 119/23Zitiert von 1
- OVG NRW, 02.03.2021 – 5 A 942/19Zitiert von 15
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 15.10.2026 – 20 B 132/26Waffenrecht: Anwendbarkeit des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO auf Auslagen für die Verwahrung sichergestellter Waffen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 28.05.2025 – 20 L 1292/25Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 05.08.2021 – 18 L 658/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44 PolG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.