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Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln, Bekanntmachung der Neufassung§ 22 Aufgaben
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28292/22#abs-1 (1) Der/die Intendant(in) leitet den WDR selbständig entsprechend dem WDR-Gesetz und dieser Satzung. Er/sie ist an die von den anderen Organen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gefassten Beschlüsse gebunden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28292/22#abs-2 (2) Der/die Intendant(in) hat die Aufgabenerfüllung der anderen Organe durch rechtzeitige Beschlussvorlagen vorzubereiten.
IV.
Schulrundfunkausschuss