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Satzung der Provinzial Holding Westfalen, Bekanntmachung der Neufassung§ 5 Zusammensetzung und Beschlussfassung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28242/5#abs-1 (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Der Verwaltungsrat kann eine höhere Zahl bestimmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28242/5#abs-2 (2) Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Ist ein Vorsitzender des Vorstands ernannt, so gibt bei Stimmengleichheit seine Stimme den Ausschlag.