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# § 5 NW_28242 (Nordrhein-Westfalen) — Zusammensetzung und Beschlussfassung

Satzung der Provinzial Holding Westfalen, Bekanntmachung der Neufassung  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Der Verwaltungsrat kann eine höhere Zahl bestimmen.

(2) Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Ist ein Vorsitzender des Vorstands ernannt, so gibt bei Stimmengleichheit seine Stimme den Ausschlag.

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Zitiervorschlag: § 5 NW_28242 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28242/5

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