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Satzung der Provinzial Holding Westfalen, Bekanntmachung der Neufassung

§ 6 Vertretung und Geschäftsführung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28242/6#abs-1 (1) Die Anstalt wird durch zwei Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Hiervon ausgenommen ist die Vertretung in Angelegenheiten im Sinne des § 9 (2) 3. dieser Satzung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28242/6#abs-2 (2) Die Mitglieder des Vorstandes können, soweit gesetzlich zulässig, durch den Verwaltungsrat von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28242/6#abs-3 (3) Der Vorstand führt die Geschäfte in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung.

B.

Verwaltungsrat

§ 5 § 7