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Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der …

§ 9 Sitzungen der Ausschüsse

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Leiterin/der Leiter des LWL-Rechnungsprüfungsamtes erhält die Vorlagen für die Sitzungen der Landschaftsversammlung und ihrer Ausschüsse sowie die Niederschriften zur Kenntnis.

Sie/er ist berechtigt, an den Sitzungen teilzunehmen.

§ 8 § 10