Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der Neufassung
Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der …§ 10 Unterrichtungspflicht
Stand: 26.08.2026
Das LWL-Rechnungsprüfungsamt unterrichtet den Rechnungsprüfungsausschuss und die Direktorin/den Direktor des Landschaftsverbandes über wesentliche Prüfungsergebnisse.