Die Leiterin/der Leiter des LWL-Rechnungsprüfungsamtes erhält die Vorlagen für die Sitzungen der Landschaftsversammlung und ihrer Ausschüsse sowie die Niederschriften zur Kenntnis.
Sie/er ist berechtigt, an den Sitzungen teilzunehmen.
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Die Leiterin/der Leiter des LWL-Rechnungsprüfungsamtes erhält die Vorlagen für die Sitzungen der Landschaftsversammlung und ihrer Ausschüsse sowie die Niederschriften zur Kenntnis.
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