nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 9 NW_28161 (Nordrhein-Westfalen) — Sitzungen der Ausschüsse

Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der Neufassung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Leiterin/der Leiter des LWL-Rechnungsprüfungsamtes erhält die Vorlagen für die Sitzungen der Landschaftsversammlung und ihrer Ausschüsse sowie die Niederschriften zur Kenntnis.

Sie/er ist berechtigt, an den Sitzungen teilzunehmen.