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HeilBerG

§ 92 Inhalt des Urteils

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/92#abs-1 (1) Hält das Gericht eine Verletzung der Berufspflichten für erwiesen, so erkennt es im Urteil auf eine oder mehrere der in § 60 aufgeführten Maßnahmen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/92#abs-2 (2) Anderenfalls stellt es im Urteil fest,

a) dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht vorliegt oder

b) dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht erwiesen ist.

§ 91 § 93