Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / HeilBerG
HeilBerG§ 92 Inhalt des Urteils
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/92#abs-1 (1) Hält das Gericht eine Verletzung der Berufspflichten für erwiesen, so erkennt es im Urteil auf eine oder mehrere der in § 60 aufgeführten Maßnahmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/92#abs-2 (2) Anderenfalls stellt es im Urteil fest,
a) dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht vorliegt oder
b) dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht erwiesen ist.