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§ 92 NW_28044 (Nordrhein-Westfalen) — Inhalt des Urteils

HeilBerG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Hält das Gericht eine Verletzung der Berufspflichten für erwiesen, so erkennt es im Urteil auf eine oder mehrere der in § 60 aufgeführten Maßnahmen.

(2) Anderenfalls stellt es im Urteil fest,

a) dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht vorliegt oder

b) dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht erwiesen ist.