Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / HeilBerG
HeilBerG§ 61 Berufsgerichte
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/61#abs-1 (1) Für die Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe wird je ein Berufsgericht für Heilberufe als erste Instanz bei den Verwaltungsgerichten Köln und Münster gebildet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/61#abs-2 (2) Für das Land Nordrhein-Westfalen wird als Rechtsmittelinstanz ein Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht errichtet.