Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und über die Betreuung der Verfolgten

Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen …

§ 30

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Sofern in gesetzlichen Bestimmungen auf die Zonenanweisung der Militärregierung HQ/2900/Sec/(Zon/Pl [45] 20) und die hierzu ergangenen Ergänzungsbestimmungen (Zusammenfassender Erlaß des Sozialministers vom Oktober 1947 zur Durchführung und Ergänzung der genannten Zonenanweisung) Bezug genommen ist, treten die Bestimmungen dieses Gesetzes an deren Stelle.

§ 29 § 31