Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und über die Betreuung der Verfolgten
Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen …§ 30
Stand: 26.08.2026
Sofern in gesetzlichen Bestimmungen auf die Zonenanweisung der Militärregierung HQ/2900/Sec/(Zon/Pl [45] 20) und die hierzu ergangenen Ergänzungsbestimmungen (Zusammenfassender Erlaß des Sozialministers vom Oktober 1947 zur Durchführung und Ergänzung der genannten Zonenanweisung) Bezug genommen ist, treten die Bestimmungen dieses Gesetzes an deren Stelle.