Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und über die Betreuung der Verfolgten
Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen …§ 31
Stand: 26.08.2026
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsverordnungen erläßt der Innenminister.