Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und über die Betreuung der Verfolgten
Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen …§ 29
Stand: 26.08.2026
Die auf Grund und zur Durchführung und Ergänzung der Zonenanweisung der Militärregierung HQ/2900/Sec/(Zon/Pl [45] 20) bisher erlassenen Bestimmungen werden, soweit sie nicht durch die Aufhebung der Zonenanweisung in Wegfall gekommen sind, hiermit aufgehoben.