Sofern in gesetzlichen Bestimmungen auf die Zonenanweisung der Militärregierung HQ/2900/Sec/(Zon/Pl [45] 20) und die hierzu ergangenen Ergänzungsbestimmungen (Zusammenfassender Erlaß des Sozialministers vom Oktober 1947 zur Durchführung und Ergänzung der genannten Zonenanweisung) Bezug genommen ist, treten die Bestimmungen dieses Gesetzes an deren Stelle.