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§ 30 NW_27988 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und über die Betreuung der Verfolgten

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Sofern in gesetzlichen Bestimmungen auf die Zonenanweisung der Militärregierung HQ/2900/Sec/(Zon/Pl [45] 20) und die hierzu ergangenen Ergänzungsbestimmungen (Zusammenfassender Erlaß des Sozialministers vom Oktober 1947 zur Durchführung und Ergänzung der genannten Zonenanweisung) Bezug genommen ist, treten die Bestimmungen dieses Gesetzes an deren Stelle.