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Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung§ 44 Zuwendungen,Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27976/44#abs-1 (1) Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 23 gewährt werden. Dabei ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen nachzuweisen ist. Außerdem ist ein Prüfungsrecht der zuständigen Dienststelle oder ihrer Beauftragten festzulegen. Verwaltungsvorschriften, welche die Regelung des Verwendungsnachweises und die Prüfung durch den Landesrechnungshof (§ 91) betreffen, werden im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof erlassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27976/44#abs-2 (2) Juristischen Personen des Privatrechts kann durch Verwaltungsakt oder Vertrag die Befugnis verliehen werden, unter staatlicher Aufsicht staatliche Aufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen. Für die Verleihung und Entziehung der Befugnis sowie für die Führung der staatlichen Aufsicht ist das jeweilige Fachministerium zuständig.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27976/44#abs-3 (3) Sollen Mittel oder Vermögensgegenstände des Landes von Stellen außerhalb der Landesverwaltung verwaltet werden, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 72 Entscheidungen zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 08.09.2023 – 4 A 2549/20Zitiert von 8
- OVG NRW, 08.09.2023 – 4 A 3042/19Rechtswidrigkeit der Rücknahme eines Zuwendungsbescheids bei vorzeitiger Beauftragung von HOAI-Leistungsphasen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Köln, 13.06.2013 – 16 K 2116/11Zitiert von 4
- VG Köln, 29.05.2026 – 16 K 3501/23
- OVG NRW, 28.06.2017 – 20 A 1420/14
- VG Köln, 17.03.2014 – 16 K 4253/12Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 09.09.2025 – 4 A 1793/23Zitiert von 9
- OLG Düsseldorf, 05.06.2025 – 16 U 363/24Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 16.09.2024 – 18 K 6291/22Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.