Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betriebssatzung für das LWL-Jugendhilfezentrum Marl, das LWL-Heilpädagogische Kinderheim Hamm und das LWL-Jugendheim Tecklenburg des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Betriebssatzung für das LWL-Jugendhilfezentrum Marl, das LWL-Heilpädagogische Kinderheim …§ 4 Personalangelegenheiten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27961/4#abs-1 (1) Die Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Beschäftigten in den
Jugendheimen ist den Betriebsleitungen übertragen mit Ausnahme
1. der Mitglieder der Betriebsleitung und deren Vertreter/innen,
2. der Beamtinnen/Beamten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27961/4#abs-2 (2) Soweit für Entscheidungen in Personalangelegenheiten von Beschäftigten in den Jugendheimen der Träger zuständig ist, steht den Betriebsleitungen ein Vorschlagsrecht zu.