Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betriebssatzung für das LWL-Jugendhilfezentrum Marl, das LWL-Heilpädagogische Kinderheim Hamm und das LWL-Jugendheim Tecklenburg des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Betriebssatzung für das LWL-Jugendhilfezentrum Marl, das LWL-Heilpädagogische Kinderheim …

§ 4 Personalangelegenheiten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27961/4#abs-1 (1) Die Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Beschäftigten in den

Jugendheimen ist den Betriebsleitungen übertragen mit Ausnahme

1. der Mitglieder der Betriebsleitung und deren Vertreter/innen,

2. der Beamtinnen/Beamten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27961/4#abs-2 (2) Soweit für Entscheidungen in Personalangelegenheiten von Beschäftigten in den Jugendheimen der Träger zuständig ist, steht den Betriebsleitungen ein Vorschlagsrecht zu.

§ 3 § 5