Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GHBG
GHBG§ 3
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27828/3#abs-1 (1) Leistungen, die Blinde zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten, werden auf das Blindengeld angerechnet. Ausgenommen sind Leistungen aus bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen, jedoch nicht Leistungen von Schadensersatz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27828/3#abs-2 (2) Leistungen bei häuslicher Pflege nach den §§ 36 bis 38 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015) in der jeweils geltenden Fassung (SGB XI), bei Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI und bei Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI werden, auch soweit es sich um Sachleistungen handelt, bei Pflegebedürftigkeit nach § 15 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 SGB XI (Pflegegrad 2) mit 54 Prozent des Betrages nach § 37 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 SGB XI auf das Blindengeld angerechnet, bei Pflegebedürftigkeit nach § 15 Absatz 3 Satz 4 Nummern 3 bis 5 SGB XI (Pflegegrade 3 bis 5) mit 29 Prozent des Betrages nach § 37 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 SGB XI. Besteht der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege nicht für den vollen Kalendermonat, gilt § 37 Abs. 2 SGB XI entsprechend. Die Anrechnung nach Satz 1 ist jedoch nur bis zu einem Betrag von 50 vom Hundert des Betrages nach § 2 Abs. 1 zulässig. Satz 1 gilt nicht für Blinde, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27828/3#abs-3 (3) Erhalten Blinde Leistungen nach dem SGB XI aus einer privaten Pflegeversicherung, wird anstelle des Betrages nach § 2 Abs. 1 der Betrag gezahlt, der sich durch die entsprechende Anwendung von Absatz 2 sowie § 2 Abs. 2 ergibt. Satz 1 gilt auch für entsprechende Leistungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
2. Teil:
Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 3 GHBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Hamm, 09.09.2016 – 26 U 14/16Zitiert von 1
- BGH, 11.04.2017 – VI ZR 454/16Blindengeldleistung in Nordrhein-Westfalen: Regress des Sozialleistungsträgers beim Schädiger aus übergegangenem RechtZitiert von 1
- LG Paderborn, 09.06.2021 – 4 O 334/12Zitiert von 1
- VG Köln, 15.06.2016 – 26 K 5958/15Zitiert von 1
- OVG NRW, 20.03.2008 – 16 A 2399/05Zitiert von 13
- OVG NRW, 31.01.2002 – 16 A 3636/00Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2017 in Kraft
§ 3 Absatz 2 Satz 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. März 2017 (GV. NRW. S. 372), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2017
GV. NRW. 2017 S. 372
GV. NRW. 2017 S. 372
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